Kostenfreie und unverbindliche Vertragsüberprüfung durch uns

Kunden BeratungSeit es Immobilienkredite gibt, also über einen sehr langen Zeitraum, werden für die Immobilienfinanzierung sowohl Zinsen, als auch Entgelte für die Verwaltungskosten der Banken und Sparkassen fällig. Obwohl zahlreiche Menschen immer wieder versuchten, die Bearbeitungsgebühren zurückzufordern, gaben ihnen die zuständigen Gerichte früher selten Recht. Durch mehrere Gerichtsurteile von acht verschiedenen Oberlandesgerichten bis Ende des Jahres 2011, die zugunsten der Inanspruchnehmer von Krediten entschieden wurden, begannen diese immer häufiger, ihre Bearbeitungsgebühren zurückzufordern. Hierbei handelte es sich in der Regel oft um Immobilienkredite sowie allgemeine Konsumentenkredite. Während zahlreiche große Banken und Sparkassen sich weigerten, die Bearbeitungsgebühren für Baufinanzierungen zurückzuerstatten, bestand eine größere Bereitwilligkeit kleinerer Geldinstitute, diese Forderungen zu erfüllen. Durch das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs im Mai 2014 hat sich dies nun nachhaltig geändert, da mit diesem die Unrechtmäßigkeit der Erhebung von Bearbeitungsgebühren gesetzlich bestätigt wurde. Als Begründung wurde angegeben, dass der der Gebühr zugrunde liegende Verwaltungsaufwand im Interesse der Banken liegt und keinerlei Art von Dienstleistung dem Kreditnehmer gegenüber darstellt. Somit wurde die Berechtigung erteilt, die Bearbeitungsgebühren zurückzufordern, die für Immobilienkredite oder zahlreiche andere Kreditformen beansprucht wurden.

Bearbeitungsgebühren sind häufig sehr hoch

Positiv stellt sich ebenfalls die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Verjährungsfrist der Ansprüche dar, die zuvor nur drei Jahre ab Ende des Jahres, in welchem die Immobilienfinanzierung abgeschlossen wurde, betrug. Hier geht das Gericht berechtigterweise davon aus, dass Kreditnehmer eines Immobilienkredits nicht für ein Nichtbekanntsein eines vorhandenen Anspruchs einzustehen haben und verlängerte somit die bestehende Verjährungsfrist auf zehn Jahre. Dies betrifft damit die Forderungen aus beispielsweise Immobilienfinanzierungen oder Baufinanzierungen, welche bereits im Jahre 2004 entstanden. Dabei zählt nicht der Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrages über einen Immobilienkredit, sondern an welchem Tage die Bearbeitungsgebühr an den Kreditgeber gezahlt wurde. Dies kann zum einen durch Überweisung des Betrages vom Kreditnehmer erfolgt sein, als auch durch einen Abzug der entsprechenden Bearbeitungsgebühr von der Bank oder Sparkasse. Manche Kreditinstitute verteilen das beanspruchte Entgelt auf die monatlich vom Schuldner zu zahlenden Raten, so dass die separaten Teile der Gebühr verschiedene Verjährungszeitpunkte aufweisen. Es ist ein sehr komplexer sowie aufwändiger Vorgang, einen Kreditvertrag zur Immobilienfinanzierung oder Baufinanzierung auf all diese Besonderheiten zu überprüfen und so bieten wir gerne unsere Bereitschaft an, diese unverbindlich und kostenfrei zu prüfen. Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Mai dieses Jahres besteht für zahlreiche Menschen nunmehr die Möglichkeit, längst geleistete unberechtigte Zahlungen wieder zurückzufordern. Dabei handelt es sich häufig um nicht geringe Beträge, da es sich gerade bei Immobilienkrediten häufig um relativ hohe Summen handelt, welche mit einer Bearbeitungsgebühr von 1% bis 4%, je nach Bankinstitut und Zeitpunkt des Abschlusses, belastet wurden.

Wie geht man am besten vor

Zunächst müssen selbstverständlich die abgeschlossenen Verträge über die Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung genau geprüft werden, was gerne durch unsere erfahrenen und kompetenten Mitarbeiter kostenlos und unverbindlich erfolgen kann. Der Paragraphendschungel ist groß und dicht, viele Menschen haben weder die Zeit noch die Erfahrung, um sich mit einem solch komplexen Thema erfolgreich auseinanderzusetzen. Wer die Bearbeitungsgebühr zurückfordern möchte, sollte sich sämtliche wichtigen Inhalte eines Vertrages in Bezug auf die Höhe und den Zeitpunkt der erfolgten Zahlung notieren, um einen etwaigen Anspruch genau beziffern und begründen zu können. Bei Kreditverträgen, welche nach dem 31.12.2011 abgeschlossen wurden, kann man sich damit noch ein wenig mehr Zeit lassen. Für alle zuvor abgeschlossenen Verträge, die bis zum 01.01.2005 zurückliegen können, und damit erfolgten Zahlungen einer Bearbeitungsgebühr ist es wichtig, nun schnell zu handeln. Stichtag ist hier der 31.12.2014. Um nicht mit einer Einrede der Verjährung konfrontiert zu werden, sollte nun unverzüglich ein Forderungsschreiben an das zuständige Kreditinstitut erfolgen und bei Nichtreaktion entweder ein Ombudsmann eingeschaltet, das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet oder Klage eingereicht werden.


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