Widerrufsrecht bei einem Kreditvertrag greift auch rückwirkend
Durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 356/09) besteht für viele Menschen die Möglichkeit aufgrund falscher Widerrufsbelehrungen in ca. 80% der Kreditverträge, welche von August 2002 bis Mitte 2010 abgeschlossen wurden, sowohl diese, als auch die damit verbundenen Restschuldversicherungen rückwirkend zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht bezieht sich sogar auf einen Kredit, der bereits getilgt oder dessen Ablösung durch eine weitere Geldanleihe erfolgt ist. Um herauszufinden, ob sich das Widerrufsrecht auch auf den eigenen Kreditvertrag bezieht, muss man sich intensiv mit den dort angegebenen Versicherungsbedingungen auseinandersetzen und auch das Kleingedruckte lesen. Wer sich diese umfangreiche Arbeit gerne abnehmen lassen möchte, kann Kreditverträge von uns kostenfrei und unverbindlich ausführlich überprüfen lassen. Eine Vielzahl von Kreditverträgen werden von den Versicherungsinstituten häufig mit Restschuldversicherungen verbunden, einige gewähren gar nur einen Kredit bei gleichzeitigem Abschluss einer solchen. Es gibt viele, die den Nutzen einer derartigen Versicherung im Verhältnis zu den hohen monatlichen Kosten mittlerweile anzweifeln. In der Regel greifen Restschuldversicherungen ein, wenn durch Tod oder Erwerbs- und Berufsunfähigkeit der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, die im Kreditvertrag festgelegten Raten wie vereinbart zu zahlen. Jedoch hat jede Versicherung ihre eigene Variante und so ist zum Teil ausschließlich im Falle des Todes des Versicherten die Zahlung der weiteren noch offenen Raten gewährleistet.
Kompetente Hilfe bei Prüfung eines Kreditvertrags durch uns
Es ist erstaunlich, wie viele Kreditverträge mit Restschuldversicherungen über einen so langen Zeitraum von mindestens acht Jahren mit fehlerhaften Formulierungen über das Widerrufsrecht abgeschlossen wurden, ohne dass dies Folgen für das jeweilige Kreditinstitut hatte. Das ist jetzt anders, denn seit dies bekannt wurde, wird immer häufiger ein in Anspruch genommener Kredit überprüft und durch Berufung auf das Widerrufsrecht gekündigt. Kreditverträge, wie auch die meisten anderen von Juristen erstellten Verträge, sind naturgemäß umständlich und in einem Amtsdeutsch formuliert, welches ein „Normalbürger“ kaum verstehen kann. Wer wirklich seine Chance nutzen möchte, um aus einem Kreditvertrag inklusive Restschuldversicherung hinauszukommen, was er vielleicht schon lange aus verschiedenen Gründen gewünscht hat, sollte eine Überprüfung des eigenen Vertrages auf das Widerrufsrecht Fachleuten überlassen. Dadurch kann man sicher sein, dass eventuelle fehlerhafte Formulierungen in Bezug auf den Kredit auch wirklich entdeckt werden. Unsere Kompetenz und Erfahrung stellen wir gerne kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung, um Benachteiligungen in einem Kreditvertrag oder zum Thema Restschuldversicherungen zu Ungunsten des Kreditnehmers aufzudecken. Absolut vorteilhaft ist, dass der Gesetzgeber in der Regel die Verbraucherrechte als äußert schutzwürdig ansieht und somit ein Widerrufsrecht selbst bei vor langer Zeit abgeschlossenen oder sogar mittlerweile erfüllten Verträgen für die Kreditnehmer einräumt. Insbesondere Restschuldversicherungen können die geschuldete Kredit Summe erheblich erhöhen, ebenso wie die üblicherweise anfallenden Bearbeitungsgebühren, welche mittlerweile durch ein aufsehenerregendes Urteil des Bundesgerichtshofs als nicht zulässig erklärt wurden.
Wir übernehmen gerne eine umfangreiche Überprüfung
Wie ist nun die weitere Vorgehensweise, wenn man beim Überprüfen eines Kreditvertrages mit oder ohne Restschuldversicherung feststellen konnte, dass ein falsch formuliertes Widerrufsrecht enthalten ist? Wer gerne seinen Kreditvertrag rückabwickeln möchte, sollte sich in diesem Fall mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, der die genaue Vorgehensweise kennt und die Sache ins Rollen bringen kann. Manche Banken sorgen bei der Formulierung ihrer Verträge dafür, dass nicht der Anspruchnehmer des Kredits die Restschuldversicherung abschließt, sondern das Kreditinstitut selbst und die Beiträge für diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Somit wird das Kreditinstitut Kreditnehmer, welchem einzig und allein das Widerrufsrecht zusteht. Hieraus entsteht häufig eine falsche Formulierung über die Rechte eines Widerrufs, die sich in der Regel auf die Restschuldversicherung bezieht. Da es sich aber in vielen Fällen um zwei miteinander verbundene und nicht getrennte Geschäfte handelt, greift das Widerrufsrecht sowohl für den einen, als auch den anderen Vertragsteil.
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